Insolvenrecht – Wir leisten Beistand in betrieblichen Insolvenzverfahren

Unsere Wirtschaftskanzlei unterstützt Unternehmen in Hamburg und Schwerin bzw. Mecklenburg-Vorpommern, wenn sie in eine Krise geraten. Insolvenzen bedeuten oft eine unangenehme Situation, sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger.

Geraten Firmen in eine Insolvenzsituation, kommt es oft zu Unmut und Spannungen bei den Beteiligten. Unser erfahrener Anwalt Thomas Tehler betreut in solch schwierigen Zeiten sowohl Schuldner als auch Gläubiger mit Einfühlvermögen und Zuverlässigkeit.

Er begleitet Unternehmen in den Regionen Hamburg. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern professionell durch das gesamte Insolvenzverfahren.

Im ersten Schritt ist es immer das Ziel unserer Anwälte, die drohende Insolvenz abzuwenden. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, unterstützen wir Sie in dieser herausfordernden Zeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hier sehen wir eine unserer Hauptaufgaben darin, die Arbeit des Insolvenzverwalters im Blick zu behalten und Ihnen Ihre kompletten Insolvenzrechte als Schuldner vor Augen zu führen. Außerdem kümmern wir uns um außergerichtliche Schuldenbereinigungen.

Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam bewältigen wir professionell und vertrauensvoll die schwierigen Zeiten Ihres Unternehmens.

SCHWERPUNKTE

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Beratung von Schuldnern in und vor der Insolvenz
  • Beratung von Gläubigern
  • Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen

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WIR BERATEN SIE AUSFÜHRLICH UND KOMPETENT!

Konzepte zur Vermeidung von Insolvenz

In erster Linie ist es unser Anliegen die bevorstehende Insolvenz Ihres Unternehmens zu verhindern. Hierfür stehen eine Reihe von Möglichkeiten bzw. sofortige Maßnahmen zur Verfügung, die wir in Krisenzeiten umsetzen können. Darunter fallen Sanierungspläne, außergerichtliche Schuldenbereinigungen und Restrukturierungen. Zudem begleiten wir die Liquidation von Unternehmen.

Dafür sehen wir uns im ersten Schritt die aktuellen Insolvenzgründe Ihres Unternehmens an und stricken auf dieser Basis die in Betracht kommenden Direktmaßnahmen.

Mithilfe unserer rechtlichen Betreuung können Sie Ihren Geschäftsbetrieb stabilisieren, mögliche Arbeitsplätze erhalten und Pläne für die zukünftige Sicherung Ihres Unternehmens erarbeiten.

Insolvenz und Haftung von Geschäftsführern

Der Geschäftsführer hat nicht nur für den operativen Erfolg des Unternehmens zu sorgen. In der Unternehmenspraxis stehen Geschäftsführer in einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG unter einem verstärkten Haftungsrisiko, sobald das Unternehmen in finanzielle Missstände gerät. Wir wissen wie hoch die Verantwortung ist und die direkten Auswirkungen auf die Vermögenslage der jeweiligen Firma sein können. Geschäftsführer sind der Gesellschaft verantwortlich und haften zusätzlich gegenüber dem Steuerfiskus und den Sozialversicherungsträgern.

Unsere Wirtschaftskanzlei verfügt über ein großes Wissen in Fragen der Vorstands-, Aufsichtsrat- und Geschäftsführerhaftung sowie im Insolvenzstrafrecht. Bei einer Insolvenz stehen wir Ihrer Firma beratend zur Seite und kümmern uns im Fall der Geschäftsführerhaftung um mögliche Entlastungen. Wir unterstützen Unternehmen zudem im Bereich Insolvenzstrafrecht. Dazu zählt die Unterstützung bei Insolvenzantragspflichten, möglichen Vollstreckungen und die Insolvenzverschleppung.

Die Gestaltung der Insolvenz

Sollte Ihre Firma in eine Insolvenz geraten, heißt das nicht immer gleichzeitig das Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Mit unserer rechtlichen Betreuung besteht häufig die Möglichkeit zur Unternehmens- und Betriebsfortführung.

Die Auswirkungen einer Insolvenz betreffen je nach Gesellschaftsform häufig auch das Privatvermögen. Wir beraten Sie umfassend zu den Gestaltungsmöglichkeiten und der Frage, wie Sie Ihr Privatvermögen bestmöglich und langfristig schützen können.

Unser oberstes Ziel ist es, dass Unternehmer und alle Beteiligten vor dem Insolvenzgericht von allen Schulden befreit werden. Für die Restschuldbefreiung sind eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, wie der richtige Insolvenzantrag, die Einhaltung von Fristen und gut überlegte Beiträge an die Insolvenzmasse. Als Wirtschaftskanzlei wissen wir, worauf es bei der Restschuldbefreiung ankommt und unterstützen Sie, unnötige und teure Fehler von Vornherein zu vermeiden.

KONTAKTIEREN SIE UNS

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